Schachspielen und Glücksspiel-Utensilien [~l~t-ul-qim~r]

Schachspielen

F. 30: In den meisten Schulen wird das Schachspiel verbreitet. Erlauben Sie, damit zu spielen oder Lehrveranstaltungen dafür durchzuführen?

A: Wenn Schach derzeit nach Ansicht der religiös Erwachsenen nicht zu den Glücksspiel-Utensilien gehört, dann besteht kein Hindernis, damit zu spielen, ohne (jedoch) zu wetten, sofern dieses (Spiel) für ein vernünftiges Ziel erfolgt. Aber es gibt keinen Anlass für dessen Einführung in Schulen und die Schüler darin zu lehren, und es ist sogar vorzuziehen, dieses (Lehren) zu unterlassen.

F. 31: Wie ist das Urteil zum Spielen mit den Utensilien der Unterhaltung und darunter Karten? Und ist das Spielen damit für die Unterhaltung ohne Wetten erlaubt?

A: Das Spielen mit dem, was nach dem Brauch zu den Glücksspiel-Utensilien gehört, ist religionsrechtlich grundsätzlich verboten, selbst wenn das Spielen (nur) zur Unterhaltung ohne Wetten erfolgt.

F. 32: Wie ist das Urteil zu Schach in den folgenden Bereichen:

  1. Die Herstellung, der Verkauf und Kauf der Schach-Utensilien,
  2. das Schachspielen mit und ohne (Wett-)Bedingung,
  3. Eröffnung von Instituten, um dieses (Spiel) zu lehren und damit in öffentlichen und anderen Veranstaltungen zu spielen und die Ermutigung anderer zum Spielen damit?

A: Wenn nach Ansicht der religiös Erwachsenen die Schachfiguren zur Zeit nicht als Utensilien des Glücksspiels gewertet werden, dann besteht religionsrechtlich kein Hindernis für deren Herstellung, Verkauf und Kauf und für das Spielen damit ohne Wetten. Und es besteht kein Hindernis, dieses (Spiel anderen) beizubringen gemäß dieser Annahme.

F. 33: Ist die Erlaubnis der Behörde für Sporterziehung zur Veranstaltung von Wettbewerben zum Schachspielen eine Bestätigung dafür, dass dieses nicht zu den Glücksspiel-Utensilien gehört? Und ist es für den religiös Erwachsenen erlaubt, sich darauf zu verlassen?

A: Der Maßstab bei der Bestimmung der Thematik der Urteile ist die Bewertung des religiös Erwachsenen selbst, oder die Existenz von religionsrechtlichen Argumenten dafür bei ihm. Und allein die Erlaubnis der Behörde zur Sporterziehung zählt nicht als religionsrechtliches Argument dafür, und somit ist es für den religiös Erwachsenen ungültig, sich darauf zu verlassen.

F. 34: Wie ist das Urteil zum Spielen mit Ungläubigen in fremden Ländern mit Utensilien wie Schach und Billard? Und wie ist das Urteil zur Ausgabe von Gütern für die Nutzung dieser Utensilien ohne die Absicht zu haben, zu wetten?

A: Das Urteil zum Spielen von Schach und mit Glücksspiel-Utensilien wurde (bereits) in den vorangegangenen Angelegenheiten erwähnt, und es besteht kein Unterschied bei dem Urteil zwischen dem Spielen damit in islamischen oder nicht-islamischen Ländern, oder zwischen dem Spielen damit mit einem Moslem oder einem Ungläubigen. Und der Verkauf und der Kauf von Glücksspiel-Utensilien und die Aufwendung und die Ausgabe von Gütern dafür ist nicht erlaubt.

Glücksspiel-Utensilien [~l~t-ul-qim~r]

F. 35: Wenn Personen ohne (Wett-)Bedingung in ihrer Freizeit Kartenspiel betreiben, und sie denken (dabei) nicht an Glücksspiel oder daran, einen Gewinn zu erhalten, weder von nah noch von fern, sondern diese Handlung ihrerseits allein zur Unterhaltung und zum Vergnügen erfolgt, ist es dann (dennoch) als verboten anzunehmen, und dass diese Personen etwas Verbotenes begehen? Und wie ist das Urteil zur Anwesenheit bei Treffen zum Kartenspiel, um (dabei) zuzuschauen?

A: Kartenspiel (mit Spielkarten), die nach dem Brauch als Glücksspiel-Utensilien gewertet werden, ist grundsätzlich verboten. Und die freiwillige Teilnahme an einem Treffen, an dem Glücksspiel oder mit deren Utensilien gespielt wird, ist nicht erlaubt.

F 36: Ist die Verwendung von Pappkarten für abstrakte Denkspiele, die ohne Wetten sind und wissenschaftliche und religiöse Inhalte beinhalten, erlaubt? Und wie ist das Urteil zum Spielen mit Papierstücken, mit deren Ordnung in einer bestimmten Weise einige Zeichnungen entstehen, wie ein Motorrad oder ein Auto oder Ähnliches, obwohl es möglich ist, diese auch zum Wetten zu verwenden?

A: Die Verwendung von Karten die üblicherweise für Glücksspiel verwendet werden, ist nicht erlaubt. Aber bei den Karten, die nicht üblicherweise für Glücksspiel verwendet werden, ist deren Verwendung für Spiele, die ohne Wetten sind, zulässig. Falls (aber) gemäß der allgemeinen Auffassung aus er Sicht der religiös Erwachsenen bezüglich der Karten und anderer (Utensilien) diese zu den Glücksspiel-Utensilien gehören, oder zu dem, was beim Glücksspiel verwendet wird, dann ist es in jedem Fall nicht erlaubt, damit zu spielen. Und für jegliche Utensilien, die der religiös Erwachsene üblicherweise nicht als Glücksspiel-Utensilien ansieht und mit denen die Spielperson kein Glücksspiel beabsichtigt, bestehen keine Bedenken, damit zu spielen.

F 37: Wie ist das Urteil zum Spielen mit einer Nuss oder mit Eiern und Ähnlichem, die religionsrechtlich einen Warenwert haben? Und sind solche Spiele für Kinder erlaubt?

A: Falls für das Spiel die Bezeichnung Glücksspiel und Wetten gültig ist, dann ist es religionsrechtlich verboten, und der Gewinner besitzt nicht das, was er gewonnen hat, oder was er von der anderen Partei angenommen hat. Falls aber die Spieler nicht religiös erwachsen sind, dann sind sie religionsrechtlich nicht verpflichtet, und es obliegt ihnen (dementsprechend) keine Verpflichtung, obwohl es (auch) ihnen nicht zusteht, das anzunehmen, was sie gewonnen haben.

F. 38: Ist das Wetten um Geld und Anderes bei Spielen mit Utensilien, die nicht für Glücksspiel sind, erlaubt?

A: Das Wetten (als solches) für Spiele ist nicht erlaubt, selbst wenn dieses mit Utensilien erfolgt, die nicht für Glücksspiel angewandt werden.

F. 39: Wie ist das Urteil zum Spielen mit den Utensilien des Glücksspiels wie Karten und Ähnliches am Computer?

A: Das Urteil dazu ist das (gleiche) Urteil (wie) zum Spielen mit den Utensilien des Glücksspiels selbst.

F. 40: Wie ist das Urteil zum Spielen mit "Anu" und "Kiram"?

A: Falls diese (Spiele) nach dem Brauch zu den Utensilien des Glücksspiels gehören, dann ist das Spielen damit in jedem Fall nicht erlaubt, selbst wenn es ohne Wetten erfolgt.

F. 41: Wenn einige Spiele in einem Land zu den Utensilien des Glücksspiels und in einem anderen Land nicht zu den Utensilien des Glücksspiels gehören, ist dann das Spielen damit erlaubt?

A: Es ist notwendig, den Brauch in beiden Ländern zu berücksichtigen. Das heißt, falls in einem dieser beiden Länder dieses (Spiel) als Glücksspiel-Utensilie gewertet wird, dann genügt es zum Verbot des derzeitigen Spielens damit, wenn dieses (Spiel) früher in beiden Ländern als Utensilien des Glücksspiels gewertet wurde.