Satellitenschüssel
F. 132: Ist der Kauf, die Aneignung und Verwendung
eines Geräts zum Empfang von Fernsehprogrammen aus Satellitenschüsseln
erlaubt, und wie ist das Urteil falls, man es kostenlos erhält?
A: Das Urteil zum Satellitengerät ist das (gleiche) Urteil
wie für ein Gerät, bei dem das beides gültig ist (je nach Fall), das Verbot
für dessen Verkauf, Kauf und Aneignung, um es für verbotene Dinge zu nutzen,
als auch die Erlaubnis, falls es für einen erlaubten Nutzen daraus ist, da das
(Gerät selbst) allein ein Instrument für den Empfang von Fernsehprogrammen
ist, einschließlich dem, was es an verbotenen und erlaubten Programmen mit sich
bringt. Und da dieses Gerät es demjenigen, der es hat, erleichtert, in das
Empfangen von verbotenen Programmen verwickelt zu werden und es möglich ist,
dass aus der Aneignung von diesem (Gerät) Verdorbenheit folgt, ist dessen Kauf
und Aneignung daher nicht erlaubt, außer für denjenigen, der sich selbst
sicher ist, dass er es nicht zu Verbotenem nutzen wird, es nicht demjenigen
zugänglich macht, der es verboten nutzen möchte, und aus deren Erhalt oder
Aneignung in seinem Haus keine Verdorbenheit folgt.
F. 133: Ist es für denjenigen, der außerhalb des
Islamischen Staates lebt, erlaubt, dasjenige Gerät zu kaufen, das
Satellitensender empfängt, um die Satellitensender des Islamischen Staates zu
verfolgen?
A: Selbst wenn dieses (Gerät) zu den (bezüglich Erlaubnis
und Verbot) gemeinsamen Geräten gehört, die in der Lage sind, (auch) für
Erlaubtes genutzt zu werden, ist der Kauf und die Verwendung des erwähnten
Gerätes im Haus nicht erlaubt, weil man zusätzlich zu anderen Verdorbenheiten
meistens von diesem (Gerät) mit verbotenem Nutzen heimgesucht wird, der aus der
Verwendung von diesem (Gerät) im Haus folgt, (der Kauf ist verboten) außer
für denjenigen, der sicher ist, dass er es auf keinen Fall für Verbotenes
verwendet wird und keine Verdorbenheit aufgrund der Aufstellung von diesem
(Gerät) im Haus folgt.
F. 134: Wie ist das Urteil, falls die Möglichkeit der
Funktion des Empfangsgeräts zusätzlich zum Sender des Islamischen Staates auf
einige Golf(-Staaten) und arabische (Fernseh-)Anstalten für Nachrichten und
nützliche Programme begrenzt ist, bei Entfernung aller westlicher und
verdorbener (Fernseh-)Anstalten?
A: Maßstab für die Erlaubnis zur Verwendung solcher Geräte
zum Empfang der Programme von Fernsehanstalten ist das, was bereits erwähnt
wurde, ohne Unterschied zwischen westlichen und anderen Kanälen.
F. 135: Wie ist das Urteil zur Verwendung des Gerätes
zum Empfang von Satelliten, um wissenschaftliche und quranische Programme und
Ähnliches anzusehen, die mittels Satelliten von Sendern der westlichen Staaten
oder Staaten, die Anrainerstaaten des Persischen Golfs sind und anderen
ausgestrahlt werden?
A: Gegen eine Verwendung des erwähnten Gerätes zum
Betrachten und Anhören wissenschaftlicher und quranischer Programme und
Ähnlichem gibt es zwar selbst kein Hindernis, aber die Programme, die mittels
Satellit von den Sendern westlicher Staaten und den meisten Nachbarländern
ausgestrahlt werden, beinhalten zusätzlich zu Programmen zum Vergnügen und zur
Verdorbenheit meistens die Belehrung mit verworfenen Ideologien und
Verfälschung der Wahrheiten, und selbst das Betrachten von deren
wissenschaftlichen und quranischen Programmen verursacht möglicherweise den
Verfall in Verdorbenheit und Heimsuchung des Verbotenen, deshalb ist dann
religionsrechtlich die Nutzung dieses Empfangsgerätes verboten, um diese
Programme zu empfangen, außer, die Programme sind rein wissenschaftliche,
nützliche oder quranische und ähnliche und deren Betrachtung ist nicht mit
Verdorbenheit oder Heimsuchung jeglicher verbotener Handlung verbunden.
F. 136: Meine Arbeit ist die Reparatur der Geräte zum
Empfang der Programme von Funk und Fernsehen, und in letzter Zeit kamen
Nachfragen von den Kunden, um Geräte zum Empfang durch Satelliten(-Schüsseln)
zu installieren und zu reparieren. Was ist unsere religionsrechtliche
Verpflichtung bei dieser (Arbeit)? Und wie ist das Urteil zum Verkauf und Kauf
von den Teilen dieses Gerätes?
A: Falls die Nutzung von einem solchen Gerät für Verbotenes
ist, wie es meistens (der Fall) ist, oder Sie das Wissen haben, dass derjenige,
der es erhalten möchte, es zu Verbotenem nutzen wird, dann ist dessen Verkauf,
Kauf, Installation, Inbetriebnahme, Reparatur und der Verkauf von dessen Teilen
nicht erlaubt.