Nachahmung der Ungläubigen und Verbreitung ihrer Kultur
F. 294: Ist das Tragen von Kleidung, auf der fremde
Buchstaben und Bilder abgedruckt sind, erlaubt, und ist diese Kleidung als
Verbreitung der westlichen Kultur zu werten?
A: Es gibt an sich kein Hindernis dazu, sofern daraus keine
gesellschaftlichen Verdorbenheiten folgen. Ob dies aber eine Verbreitung für
die westliche, der islamischen Kultur gegnerischen Kultur ist, ist die Ansicht
des Brauchs überlassen
F. 295: In letzter Zeit hat sich der Import von
fremder Kleidung und der Verkauf, Kauf und die Verwendung innerhalb des Landes
verbreitet. Wie ist das Urteil dazu unter Berücksichtigung der Zunahme der
westlichen kulturellen Angriffe auf die Islamische Revolution?
A: Es gibt kein Hindernis zum Import, Verkauf, Kauf und
Verwendung von Kleidungen, allein weil diese von nicht-islamischen Ländern
importiert sind. Aber dasjenige darunter, dessen Tragen der islamischen Ehre und
Moral widerspricht oder dessen Tragen als Verbreitung der westlichen feindlichen
Kultur gewertet wird, ist nicht erlaubt zu importieren, zu verkaufen, zu kaufen
oder zu tragen. Und es ist notwendig, sich über die Angelegenheit
diesbezüglich an die dafür zuständigen Verantwortlichen zu wenden, damit sie
dieses verbieten.
F. 296: Wie ist das Urteil zur Nachahmung des Westens
bei der Frisur?
A: Maßgebend für das Verbot für dazu Ähnlichem ist, was
eine Nachahmung der Feinde der Muslime und Verbreitung ihrer Kultur ist. Und
dies ist unterschiedlich bei unterschiedlichen Ländern, Zeiten und Personen,
und der Westen hat keine Besonderheit dabei.
F. 297: Ist es für die Erzieher in der Schule
erlaubt, die Haare der Schüler zu rasieren, die ihre Kopfhaare auf westliche
Weise stylen und schmücken, was sich von dem islamischen Benehmen unterscheidet
und worin Nachahmung der Ungläubigen besteht, mit der Kenntnis, dass so oft wir
diese (Schüler) recht geleitet und beraten haben, es nicht genützt hat, (und)
mit Berücksichtigung, dass sie (zwar) das islamische Äußerliche in der Schule
beachten, aber sich ihr Aussehen ändert, sobald sie (aus der Schule)
herausgehen?
A: Das Rasieren der Haare der Studenten (und Schüler) ist
ihnen (selbst) überlassen. Und wenn die Verantwortlichen der Schule ein
Benehmen von Schülern sehen, das sich nicht mit islamischem Benehmen und
(islamischer) Kultur vereinbaren lässt, dann sollen diese (Verantwortlichen)
ihnen väterlichen Rat und Rechtleitung anbieten und falls es notwendig ist,
deren Vormund über ihre Angelegenheit benachrichtigen, um ihre Hilfe bei dieser
Angelegenheit zu ersuchen.
F. 298: Wie ist das Urteil zum Tragen amerikanischer
Kleidung?
A: Das Tragen von Kleidung, die in den Kolonialstaaten
hergestellt ist, ist an sich zulässig (selbst) im Hinblick darauf, dass diese
(Kleidung) von den Feinden des Islam hergestellt ist. Aber wenn das (Tragen der
Kleidung) mit der Verbreitung der nicht-islamischen feindlichen Kultur verbunden
ist oder damit eine Stärkung für ihre Wirtschaft erfolgt, die für die
Kolonialisierung und Ausbeutung der islamischen Länder verwendet wird oder zu
dem gehört, was der Wirtschaft des Islamischen Staates Schaden zufügt, dann
gibt es Bedenken darüber, und es ist sogar in einigen Fällen nicht erlaubt.
F. 299: Ist es für Frauen erlaubt, an den Zeremonien
der Empfänge und Begrüßungen teilzunehmen, welche die Ministerien,
staatlichen Behörden und andere zur Begrüßung und Überreichung von Blumen an
Delegationen veranstalten? Und gilt als Rechtfertigung zum Empfangen der fremden
Delegationen durch Frauen und das Überreichen von Blumen an sie, ohne dass
diese Delegationen (selbst) von (ihren) Frauen begleitet werden, dass wir den
nicht-islamischen Ländern die Freiheit und den Respekt gegenüber der Frau in
der islamischen Gesellschaft aufzeigen wollen?
A: Es gibt keinen Anlass dafür, Frauen einzuladen, um an den
Zeremonien des Empfangs und der Begrüßung von fremden Delegationen
teilzunehmen, und es ist (zudem) nicht erlaubt, falls es Verdorbenheit und die
Verbreitung der gegenüber den Muslimen feindlichen nicht-islamischen Kultur
bewirkt.
F. 300: Wie ist das Urteil zum Tragen von Krawatte und
Hut? Und mit Annahme der Nichterlaubnis, ist dieses Urteil auf die Bürger der
Islamischen Republik (Iran) begrenzt, oder umfasst es andere Muslime, die in den
übrigen Ländern wohnen?
A: Das Tragen einer Krawatte und Ähnlichem, was zur Kleidung
und Kostüm der Nichtmuslime gehört, so dass dieses (Tragen) zur Verbreitung
der feindlichen westlichen Kultur führt, ist nicht erlaubt, und dieses Urteil
ist nicht auf die Bürger des Islamischen Staates begrenzt.
F. 301: Wie ist das Urteil zur Herstellung, Verkauf,
Kauf und Tragen von durchsichtigen Frauenstrümpfen?
A: Es besteht kein Hindernis dazu, durchsichtige
Frauenstrümpfe zu nutzen, sofern es von der Frau nicht vor dem fremden (Mann)
getragen wird, es keine Verbreitung der feindlichen westlichen Kultur ist und
anders als das islamische Benehmen ist.
F. 302: Wie ist das Urteil zum Verkauf von Bildern,
Büchern und Magazinen, die (zwar) offensichtlich keine hässlichen und
unanständigen Dinge beinhalten aber schleichend versuchen, eine verdorbene
kulturelle und nicht-islamische Atmosphäre zu schaffen, insbesondere unter der
Jugend?
A: Der Kauf, Verkauf und Verbreitung von hierzu Ähnlichem,
welches zum Ziel hat, die Jugend abzulenken, zu verderben und eine kulturell
verdorbene Atmosphäre zu verursachen, ist nicht erlaubt, und man ist
verpflichtet, sich demgegenüber zu wehren und es zu unterlassen.
F. 303: Was ist die Verpflichtung der Frau in unserer
jetzigen Zeit, um die kulturelle Invasion auf unsere islamische Gesellschaft
entgegenzutreten?
A: Ihre wichtigste Pflicht ist, die islamische
Frauenbedeckung [h.i ~
b] zu bewahren und sich zu wehren gegenüber der Kleidung, die als Nachahmung
der feindlichen Kultur gewertet wird.
F. 304: Im Hinblick auf die Feiertage der Christen
gibt es einige Muslime, die diese feiern, so dass sie einen Weihnachtsbaum
aufstellen, wie es die Christen tun. Gibt es dann dabei Bedenken?
A: Es ist zulässig, den Geburtstag von Jesus, dem Heiland
Friede sei mit unserem Propheten und seiner Familie und mit ihm zu
feiern.
F. 305: Ist das Anziehen von Zeichen, die ein Zeichen
von Wein auf der Kleidung darstellt, erlaubt?
A: Es ist nicht erlaubt.