Nachahmung der Ungläubigen und Verbreitung ihrer Kultur  
     
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Nachahmung der Ungläubigen und Verbreitung ihrer Kultur

F. 294: Ist das Tragen von Kleidung, auf der fremde Buchstaben und Bilder abgedruckt sind, erlaubt, und ist diese Kleidung als Verbreitung der westlichen Kultur zu werten?

A: Es gibt an sich kein Hindernis dazu, sofern daraus keine gesellschaftlichen Verdorbenheiten folgen. Ob dies aber eine Verbreitung für die westliche, der islamischen Kultur gegnerischen Kultur ist, ist die Ansicht des Brauchs überlassen

F. 295: In letzter Zeit hat sich der Import von fremder Kleidung und der Verkauf, Kauf und die Verwendung innerhalb des Landes verbreitet. Wie ist das Urteil dazu unter Berücksichtigung der Zunahme der westlichen kulturellen Angriffe auf die Islamische Revolution?

A: Es gibt kein Hindernis zum Import, Verkauf, Kauf und Verwendung von Kleidungen, allein weil diese von nicht-islamischen Ländern importiert sind. Aber dasjenige darunter, dessen Tragen der islamischen Ehre und Moral widerspricht oder dessen Tragen als Verbreitung der westlichen feindlichen Kultur gewertet wird, ist nicht erlaubt zu importieren, zu verkaufen, zu kaufen oder zu tragen. Und es ist notwendig, sich über die Angelegenheit diesbezüglich an die dafür zuständigen Verantwortlichen zu wenden, damit sie dieses verbieten.

F. 296: Wie ist das Urteil zur Nachahmung des Westens bei der Frisur?

A: Maßgebend für das Verbot für dazu Ähnlichem ist, was eine Nachahmung der Feinde der Muslime und Verbreitung ihrer Kultur ist. Und dies ist unterschiedlich bei unterschiedlichen Ländern, Zeiten und Personen, und der Westen hat keine Besonderheit dabei.

F. 297: Ist es für die Erzieher in der Schule erlaubt, die Haare der Schüler zu rasieren, die ihre Kopfhaare auf westliche Weise stylen und schmücken, was sich von dem islamischen Benehmen unterscheidet und worin Nachahmung der Ungläubigen besteht, mit der Kenntnis, dass so oft wir diese (Schüler) recht geleitet und beraten haben, es nicht genützt hat, (und) mit Berücksichtigung, dass sie (zwar) das islamische Äußerliche in der Schule beachten, aber sich ihr Aussehen ändert, sobald sie (aus der Schule) herausgehen?

A: Das Rasieren der Haare der Studenten (und Schüler) ist ihnen (selbst) überlassen. Und wenn die Verantwortlichen der Schule ein Benehmen von Schülern sehen, das sich nicht mit islamischem Benehmen und (islamischer) Kultur vereinbaren lässt, dann sollen diese (Verantwortlichen) ihnen väterlichen Rat und Rechtleitung anbieten und falls es notwendig ist, deren Vormund über ihre Angelegenheit benachrichtigen, um ihre Hilfe bei dieser Angelegenheit zu ersuchen.

F. 298: Wie ist das Urteil zum Tragen amerikanischer Kleidung?

A: Das Tragen von Kleidung, die in den Kolonialstaaten hergestellt ist, ist an sich zulässig (selbst) im Hinblick darauf, dass diese (Kleidung) von den Feinden des Islam hergestellt ist. Aber wenn das (Tragen der Kleidung) mit der Verbreitung der nicht-islamischen feindlichen Kultur verbunden ist oder damit eine Stärkung für ihre Wirtschaft erfolgt, die für die Kolonialisierung und Ausbeutung der islamischen Länder verwendet wird oder zu dem gehört, was der Wirtschaft des Islamischen Staates Schaden zufügt, dann gibt es Bedenken darüber, und es ist sogar in einigen Fällen nicht erlaubt.

F. 299: Ist es für Frauen erlaubt, an den Zeremonien der Empfänge und Begrüßungen teilzunehmen, welche die Ministerien, staatlichen Behörden und andere zur Begrüßung und Überreichung von Blumen an Delegationen veranstalten? Und gilt als Rechtfertigung zum Empfangen der fremden Delegationen durch Frauen und das Überreichen von Blumen an sie, ohne dass diese Delegationen (selbst) von (ihren) Frauen begleitet werden, dass wir den nicht-islamischen Ländern die Freiheit und den Respekt gegenüber der Frau in der islamischen Gesellschaft aufzeigen wollen?

A: Es gibt keinen Anlass dafür, Frauen einzuladen, um an den Zeremonien des Empfangs und der Begrüßung von fremden Delegationen teilzunehmen, und es ist (zudem) nicht erlaubt, falls es Verdorbenheit und die Verbreitung der gegenüber den Muslimen feindlichen nicht-islamischen Kultur bewirkt.

F. 300: Wie ist das Urteil zum Tragen von Krawatte und Hut? Und mit Annahme der Nichterlaubnis, ist dieses Urteil auf die Bürger der Islamischen Republik (Iran) begrenzt, oder umfasst es andere Muslime, die in den übrigen Ländern wohnen?

A: Das Tragen einer Krawatte und Ähnlichem, was zur Kleidung und Kostüm der Nichtmuslime gehört, so dass dieses (Tragen) zur Verbreitung der feindlichen westlichen Kultur führt, ist nicht erlaubt, und dieses Urteil ist nicht auf die Bürger des Islamischen Staates begrenzt.

F. 301: Wie ist das Urteil zur Herstellung, Verkauf, Kauf und Tragen von durchsichtigen Frauenstrümpfen?

A: Es besteht kein Hindernis dazu, durchsichtige Frauenstrümpfe zu nutzen, sofern es von der Frau nicht vor dem fremden (Mann) getragen wird, es keine Verbreitung der feindlichen westlichen Kultur ist und anders als das islamische Benehmen ist.

F. 302: Wie ist das Urteil zum Verkauf von Bildern, Büchern und Magazinen, die (zwar) offensichtlich keine hässlichen und unanständigen Dinge beinhalten aber schleichend versuchen, eine verdorbene kulturelle und nicht-islamische Atmosphäre zu schaffen, insbesondere unter der Jugend?

A: Der Kauf, Verkauf und Verbreitung von hierzu Ähnlichem, welches zum Ziel hat, die Jugend abzulenken, zu verderben und eine kulturell verdorbene Atmosphäre zu verursachen, ist nicht erlaubt, und man ist verpflichtet, sich demgegenüber zu wehren und es zu unterlassen.

F. 303: Was ist die Verpflichtung der Frau in unserer jetzigen Zeit, um die kulturelle Invasion auf unsere islamische Gesellschaft entgegenzutreten?

A: Ihre wichtigste Pflicht ist, die islamische Frauenbedeckung [h.i ~ b] zu bewahren und sich zu wehren gegenüber der Kleidung, die als Nachahmung der feindlichen Kultur gewertet wird.

F. 304: Im Hinblick auf die Feiertage der Christen gibt es einige Muslime, die diese feiern, so dass sie einen Weihnachtsbaum aufstellen, wie es die Christen tun. Gibt es dann dabei Bedenken?

A: Es ist zulässig, den Geburtstag von Jesus, dem Heiland – Friede sei mit unserem Propheten und seiner Familie und mit ihm – zu feiern.

F. 305: Ist das Anziehen von Zeichen, die ein Zeichen von Wein auf der Kleidung darstellt, erlaubt?

A: Es ist nicht erlaubt.

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